Zertifizierte Beratung nach § 21 Abs. 5 KHSFV

Um Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds abzurufen, müssen Bedarfsmeldungen und Anträge mit Bezug auf bestimmte Fördertatbestände von zertifizierten IT-Dienstleistern geprüft werden. NEXUS bildet seit Anfang Januar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend aus und begleitet Krankenhauskunden kompetent bei der Antragstellung.

Seit Januar 2021 kann über die Website des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) ein Schulungsprogramm durchlaufen werden, das Mitarbeitende von IT-Dienstleistern dazu befähigt, die Förderfähigkeit von IT-Projekten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes zu bescheinigen. Mit dieser Maßnahme sollen eingereichte Projekte schneller geprüft und das BAS in der Antragsbearbeitung entlastet werden.

Über den Autor
Louise Knorre-Witt
Louise Knorre-Witt macht Marketingkommunikation für die NEXUS Deutschland. Ihre Themen sind das NEXUS / KISNG, die QM-Software NEXUS / CURATOR, das ECM-System PEGASOS und Lösungen für die AEMP.

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