19.12.2011 IR-News
Ad hoc: Vorstand der NEXUS AG beabsichtigt Erwerb eigener AktienDer gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ein möglichst niedriger Erwerbspreis liegt im Interesse der Gesellschaft. Daher ist für die Untergrenze ein niedriger Grenzbetrag von 10 % des Mittelwertes während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien für die Aktien der Gesellschaft vorgesehen. Der Gestaltungsspielraum für den Erwerb von Aktien zu einem über dem Börsenkurs liegenden Erwerbspreis ist dagegen auf einen Aufschlag bis zu 10 % begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens wird die Verwaltung jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. |