02.07.2020 Gesundheitsmarkt Branchen-News Louise Knorre-Witt
Drei Monate Corona – was bleibt, was geht?Anfang 2020 mehrten sich die beunruhigenden Nachrichten, zuerst aus China, schnell auch aus Italien und Spanien – die Fallzahlen in Bezug auf Sars-CoV2-Infektionen schossen in die Höhe, Bilder überlasteter Gesundheitssysteme machten die Runde. In Deutschland kam Covid-19 in vollem Umfang an, als das RKI das Risiko am 17. März als „hoch“ einstufte. Am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest.
In Folge wurden auf Bundes- wie auf Landesebene Regelungen getroffen, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Einerseits wurden weitreichende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen erlassen, andererseits ging es darum, die Kapazitäten für eine stationäre und gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung von Covid-19-Patienten zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch im ambulanten Bereich entsprechende Strukturen geschaffen werden.
Vom sogenannten Krankenhausentlastungsgesetz, das finanzielle Einbußen von Kliniken und anderer Gesundheitseinrichtungen abfedert, hin zu neuen Abrechnungsmodalitäten und geänderten Prüfverfahren: Es hat sich viel – und vor allem schnell bewegt.
Doch welche Regelungen gelten noch? Und was gilt nicht mehr? Ein paar Lesetipps:
Weitere InformationenImmer auf dem Laufenden bleiben? Über den AutorLouise Knorre-Witt macht Marketingkommunikation für die NEXUS Deutschland. Ihre Themen sind das NEXUS / KISNG, die QM-Software NEXUS / CURATOR und Lösungen für die AEMP. Das könnte Sie auch interessieren
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